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Die wichtigsten Steueränderungen im Jahre 2008

ÉÏһƪ / ÏÂһƪ  2008-01-29 23:16:22 / ¸öÈË·ÖÀࣺ¿Á¾èÔÓ˰

Die wichtigsten Steueränderungen im Jahre 2008

Im Jahre 2007 hat die Bundesregierung eine Reihe von Steueränderungen beschlossen, die in 2008 und 2009 in Kraft treten. Nachfolgende Übersicht zeigt was ab wann gilt und was bereits in 2007 in Kraft getreten ist.

 

Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Inkrafttreten

Abgeltungsteuer
¡ì¡ì 20, 23, 32d EStG

Abschaffung des Halbeink¨¹nfteverfahrens

Abgeltungsteuer f¨¹r private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) i. H. v. 25% (zzgl. Soli und KiSt)

auch bei privaten Veräußerungsgeschäften, die dann als Eink¨¹nfte aus Kapitalvermögen zu erfassen sind

Antragsveranlagung möglich, wenn g¨¹nstiger f¨¹r Steuerpflichtigen

Verluste aus Kapitalvermögen, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, nur noch mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien ausgleichsfähig

Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind außerhalb des ¡ì 17 EStG Eink¨¹nfte aus Kapitalvermögen

Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist

Anwendung auf Anteile, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden

Spekulationsfrist f¨¹r Immobilien bleibt mit 10 Jahren unverändert

f¨¹r ¨¹brige Wirtschaftsg¨¹ter weiterhin Spekulationsfrist von einem Jahr (10 Jahre bei Eink¨¹nfteerzielung aus dem Gegenstand)

f¨¹r Lebensversicherungen verbleibt es bei der Regelbesteuerung

1.1.2009

Abschreibung
¡ì 7 Abs. 2 und 3 EStG

¡¤      Abschaffung der degressiven Abschreibung

Wirtschaftsg¨¹ter mit Ak/HK bis zu 150 € sind - zwingend - sofort Betriebsausgaben

wenn mehr als 150 € aber nicht mehr als 1.000 €: Bildung eines Sammelpostens, der ¨¹ber 5 Jahre gewinnmindernd aufzulösen ist

besondere Aufzeichnungsvorschriften entfallen

1.1.2008

Investitionsabzugsbetrag / Ansparabschreibung
¡ì 7g EStG

maximaler Abzugsbetrag im Jahr der Inanspruchnahme und den 3 Vorjahren 200.000 €

bei bilanzierenden Unternehmern: Wert des Betriebsvermögens nicht mehr als 235.000 € (bisher 210.000 €)

bei freiberuflich Tätigen: Gewinn nicht mehr als 100.000 €. Bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft: Wirtschaftswert oder Ersatzwirtschaftswert von nicht mehr als 125.000 € (bisher Einheitswert)

gegen¨¹ber dem Finanzamt: Benennung des Wirtschaftsgutes seiner Funktion nach, f¨¹r das die Ansparabschreibung gebildet werden soll (bisher: hinreichende Bezeichnung)

Ausweitung des Beg¨¹nstigungszeitraumes (Investitionsfrist) auf das Jahr der Bildung und die 3 (bisher 2) folgenden Jahre

1.1.2008

Anteile im Betriebsvermögen
¡ì¡ì 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 EStG

f¨¹r Erträge (Dividenden und Veräußerungsgewinne) aus Anteilen an Kapitalgesellschaften im Betriebsvermögen entfällt das Halbeink¨¹nfteverfahren

Nunmehr Teileink¨¹nfteverfahren; 40% (vorher 50%) steuerfrei

1.1.2009

Zinsschranke / Gesellschafter-Fremdfinanzierung

¡ì 8a KStG, ¡ì 4h EstG

Einf¨¹hrung einer allgemeinen Zinsschranke

Bezugsfähigkeit der Schuldzinsen bis zur Höhe der Zinserträge

weitergehender voller Abzug nur, wenn

Saldo aus Zinsen und Zinserträgen < 1 Mio. €

keine Konzernzugehörigkeit oder

Eigenkapitalquote des Betriebes max. 1 Prozentpunkt geringer als die des Konzerns

sonst: Abzug i. H. v. 30% des EBITDA

Vortrag der nicht abzugsfähigen Zinsausgaben

Ersetzung des bisherigen ¡ì 8a KStG (Gesellschafter-Fremdfinanzierung) durch Bezug auf Zinsschranke (¡ì 4h EstG)

1.1.2008

Gewerbesteueranrechnung
¡ì 35 Abs. 1 EstG

Erhöhung des Anrechnungsfaktors bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8

1.1.2008

Gewerbesteuerabzug
¡ì 4 Abs. 4 EstG

Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig

1.1.2008

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung
¡ì 8 GewStG

gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen entfällt

daf¨¹r Hinzurechnung von 25% der Summe aller Zinsen, von 65% der Immobilienmieten, 20% der Mieten und Leasingraten f¨¹r mobile Wirtschaftsg¨¹ter und 25% der Lizenzgeb¨¹hren

Freibetrag f¨¹r o.g. Summe 100.000 €

Anhebung der Beteiligungsgrenze f¨¹r gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Dividendenerträgen aus Streubesitz von Kapitalgesellschaften von 10% auf 15%

1.1.2008

Gewerbesteuermesszahl
¡ì 11 Abs. 2 GewStG

Absenkung der Gewerbesteuermesszahl von 5% auf 3,5%

1.1.2008

Körperschaftsteuersatz
¡ì 23 Abs. 1 KStG

Absenkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 15%

1.1.2008

Mantelkauf / Verlustvortrag
¡ì 8 Abs. 4 KStG, ¡ì 8c KStG

Bei Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen von mehr als 25% bis zu 50% innerhalb von 5 Jahren quotaler Verlust des Verlustvortrags

bei mehr als 50% kompletter Verlust des Verlustvortrages

1.1.2008

Sparer-Pauschbetrag
¡ì 20 Abs. 4 EstG

f¨¹r private Anleger Einf¨¹hrung eines pauschalen Sparer-Pauschbetrag f¨¹r die Eink¨¹nfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 € (Zusammenfassung von Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag; Ehegatten 1.602 €)

Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ausdr¨¹cklich ausgeschlossen

1.1.2009

Besteuerung stehengelassener (thesaurierter) Gewinne
¡ì 34a EstG

Einf¨¹hrung einer Thesaurierungsbeg¨¹nstigung (auf Antrag) mit anschließender Nachbelastung bei Entnahmen

Beschränkung auf laufende Eink¨¹nfte

bei Thesaurierung von Gewinnen beträgt Steuersatz 28,25% - zzgl. Solidaritätszuschlag

Antragsberechtigung: Beteiligung zu mehr als zehn Prozent am Gewinn oder Gewinnanteil mehr als 10.000 €

bei späterer Entnahme Nachbelastung mit Abgeltungssteuersatz f¨¹r Dividenden

1.1.2008

Wertetransfer in das Ausland / Funktionsverlagerungen
¡ì 1 Abs. 3 AstG

Funktionsverlagerungen = Transfer von Werten und Gewinnpotenzial in das steuerg¨¹nstigere Ausland

zusammengefasste Bewertung der verlagerten Funktion als Ganzes (Transferpaket) vorgesehen, auch mittransferierter Firmenwertanteil

bei endg¨¹ltiger Übertragung ¨¤ Sofortversteuerung

18.8.2007

Wertpapierleihe
¡ì 8b Abs. 10 KStG

kein Betriebsausgabenabzug f¨¹r Kompensationszahlungen bei Überlassung von Aktien ¨¹ber den Dividendenzahltag

auch Wertpapierpensionsgeschäfte betroffen

1.1.2007

Jahressteuergesetz 2007

Betriebliche Altersversorgung
¡ì 3 Nr. 56 EstG

Einf¨¹hrung einer zunehmenden Steuerfreistellung von nach dem 31.12.2007 geleisteten, laufenden Zuwendungen des Arbeitgebers zum Aufbau einer nicht kapitalgedeckten Altersversorgung der Arbeitnehmer

langfristig gestreckter, stufenweiser Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung dieser Zuwendungen

1.1.2008

zur¨¹ck nach oben

Gesetz zur weiteren Stärkung des b¨¹rgerlichen Engagements

Spenden
¡ì 10b EstG, ¡ì 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, ¡ì 9 Nr. 5 GewStG

Anhebung der Höchstsätze f¨¹r den Spendenabzug von bisher 5% und 10% auf einheitlich 20% des Gesamtbetrags der Eink¨¹nfte

Anhebung der Alternativgrenze von 2¡ë auf 4¡ë der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter

Wegfall der sog. Großspendenregelung und des Zusatzhöchstbetrages von 20.450 € f¨¹r Zuwendungen an Stiftungen

Spendenvortrag k¨¹nftig ohne zeitliche Begrenzung

Zuwendungen in Vermögensstock der Stiftung auch laufend (bisher nur bei Gr¨¹ndung) beg¨¹nstigt

1.1.2007

Übungsleiterfreibetrag
¡ì 3 Nr. 26 EstG

Erhöhung des Freibetrages von 1.848 € auf 2.100 €

1.1.2007

Freibetrag f¨¹r ehrenamtlich Tätige
¡ì 3 Nr. 26 EstG

Freibetrag von 500 € f¨¹r ehrenamtlich Tätige

nur nebenberufliche Tätigkeiten f¨¹r gemeinn¨¹tzige Einrichtungen

keine Tätigkeit im Sinne des Übungsleiterfreibetrages

1.1.2007

zur¨¹ck nach oben

Jahressteuergesetz 2008

Behinderungsbedingte Aufwendungen
¡ì 33b EStG

Geltendmachung weiterer außergewöhnliche Kosten möglich

Pauschbetrag k¨¹nftig nur noch f¨¹r laufende und typische Kosten der Behinderung (bisher: sämtliche behinderungsbedingte Aufwendungen)

Tag nach Verk.

EK 02
¡ì 38 Abs. 4 bis 9 KStG

Nachversteuerung des EK 02-Vermögens (unabhängig von einer Aussch¨¹ttung) mit 3%

Verteilung Nachversteuerung auf zehn Jahre (2008 ¨C 2017) Ausnahmen: kommunale und steuerbefreite Wohnungsunternehmen (Wahlrecht)

Tag nach Verk.

Zinsschranke / Gesellschafter-Fremdfinanzierung
¡ì 8b Abs. 3 KStG

bei Darlehen eines Kapitalgesellschafters, der mehr als 25% der Anteile hält, an die Kapitalgesellschaft: Vermutung des Grundes f¨¹r Darlehen im Gesellschaftsverhältnis

Folge: Abzugsverbot f¨¹r alle mit dem Darlehen in Verbindung stehenden Gewinnminderungen (Teilwertabschreibungen, Kosten der Sicherheiten)

Nachweismöglichkeit der Fremd¨¹blichkeit f¨¹r Darlehensgeber

Tag nach Verk.

Gestaltungsmissbrauch
¡ì 42 AO

grundsätzlich verbleibt es bei den bisherigen Missbrauchsregelungen

spezialgesetzliche Missbrauchsregelungen sind vorrangig

Tag nach Verk.

Lohnsteuerkarte
¡ì 39f EStG

Ersatz der bisherigen Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren

Aufbau einer zentralen Datei beim Bundeszentralamt f¨¹r Steuern (BzSt), in der die f¨¹r die Lohnsteuer relevanten Daten f¨¹r alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer gespeichert werden

1.1.2011

Unbeschränkte Steuerpflicht
¡ì 1 Abs. 3 EStG

Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland

auf Antrag Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn die erzielten Auslandseink¨¹nfte 7.664 € (bisher 6.136 €) nicht ¨¹bersteigen

f¨¹r die Berechnung der Einkommensgrenzen bleiben ausländische Eink¨¹nfte außer Betracht, die im Ausland nicht besteuert werden

1.1.2008

Vermögens¨¹bergabe gegen Versorgungsleistungen
¡ì 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Sonderausgabenabzug f¨¹r dauernde Lasten bei Übertragung

von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Gewerbebetrieben und von Betriebsvermögen

von Kapitalgesellschaftsanteilen, sofern  Beteiligung > 50% und Tätigkeit f¨¹r die Gesellschaft

Wegfall des Abzuges von dauernden Lasten bei Übergabe von Grundbesitz, Wertpapiervermögen und (unwesentlichen) Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

1.1.2008

Verzehr an Ort und Stelle
¡ì 3 Abs. 9 Satz 4 UStG

¨¹berwiegen Lieferelemente, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden. Überwiegt die sonstige Leistung ist der gesamte Umsatz mit 19% zu versteuern


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